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20.03.2008

justcarmen new media begrüßt urteil zur vorratsdatenspeicherung

justcarmen new media begrüßt das urteil des bundesverfassungsgerichts zur einschränkung der vorratsdatenspeicherung.
das bundesverfassungsgericht hat in seinem urteil am 11. märz 2008 klar die rechte der internet-nutzer gestärkt und die selbstbestimmung auf informationsweitergabe gefördert. die einschränkung der vorratsdatenspeicherung auf "schwere straftaten" wie mord und totschlag, raub, erpressung, kindesmissbrauch und sexueller missbrauch wurde auch vom arbeitskreis vorratsdatenspeicherung begrüßt. der arbeitskreis hatte anfang des jahres den eilantrag gegen die verdachtlose speicherung der daten mit über 34.000 mitklägern beim bundesverfassungsgericht gestellt.
beim jetzigen beschluss handelt es sich nur um einen eilantrag. bis zur endgültigen verhandlung kann es noch eine weile dauern, da das gesetz zur vorratsdatenspeicherung auf eine eu-richtlinie zurückgeht, gegen die auch irland beim europäischen gerichtshof beschwerde eingelegt hat. daher ist es wahrscheinlich, dass das bundesverfassungsgericht die entscheidung vom europäischen gerichtshof abwartet.
weitere informationen zum thema vorratsdatenspeicherung erhalten sie hier.
die pressemitteilung des bunderverfassungsgerichts zum eilantrag finden sie hier.